Einfamilienvilla 1 Zimmer, guter Zustand, Maspalomas-Meloneras, San Bartolomé de Tirajana

San Bartolomé de Tirajana
  • € 1.200/Monat
  • 1
  • 35
  • 1
Beschreibung

Bungalow In Campo Internacional 1 Schlafzimmer

This description has been translated automatically by Google Translate and may not be accurate

Bungalow mit großer Terrasse, voll ausgestattet, in International Camp 1 Schlafzimmer
Verfügbar für die Wintersaison
hat ein Wohnzimmer mit Schlafsofa für 2 Personen und Klimaanlage
und Smart TV
Speisesaal
Küche
Badezimmer mit Dusche und Waschmaschine.
Schlafzimmer mit 2 Betten, die zusammengeschoben werden können, mit TV und Ventilator.
Überdachte Veranda
Auf der Terrasse ca. 45 Mts.

Terrasse mit Dusche Draußen mit Grillplatz, Chillout-Bereich und Solarium.

In der Anlage gemeinsame Gartenflächen, Spielplatz und es gibt 2 Gemeinschaftspools, eine große und eine kleine, in der Nähe der Haltestelle der öffentlichen Verkehrsmittel, wo Busse fahren den ganzen Tag, die Sie von der Anlage zu reisen rund um die Insel, und zu Fuß hat Zugang zu Pfaden und Wanderungen in der Gegend von Maspalomas führt zum Strand, ideal für Bewegung, oder einfach nur um abzuschalten.

Kapazität Max 2 Personen
Haustiere erlaubt
Wasser, Strom und Internet sind im Preis inbegriffen.
Nicht geeignet für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (von der Straße bis zum Bungalow können Sie in einem Rollstuhl zu bekommen, aber nur, wenn Sie das Haus betreten gibt es 3 Stufen und einmal im Inneren können Sie sich in einem Rollstuhl bewegen).

Prüfen Sie die Verfügbarkeit und den Preis für weniger als 3 Monate.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen über die Immobilie veröffentlicht werden sollte als indikativ betrachtet werden, ist es vorbehaltlich möglicher Fehler und unfreiwillige Änderungen und es kann Ungenauigkeiten in den Fotos und Messungen sein.

**Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai vom Senat verabschiedet wurde und am Tag nach seiner Aufnahme in das Gesetzbuch, dem 26. Mai 2023, in Kraft tritt, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass bei Mietverträgen über Wohnraum 'die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Formalisierung des Vertrags vom Vermieter zu tragen sind'.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge, die nicht der Nutzung als Wohnung dienen, wie z. B. für Räumlichkeiten usw., und insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter die Vermittlungsgebühren für einen Monat an die entsprechende IGIC.
#ref:BUN_30
Informationen
andere Merkmale
Merkmale
Referenz und Datum der Anzeige
BUN_30 - 07.05.2024
Vertrag
Miete
Art
Einfamilienvilla
Fläche
35 m² | gewerblich 115 m² - Details ansehen
Zimmer
1 schlafzimmer, 1 badezimmer
Etage
Kosten
Preis
€ 1.200/Monat
Kaution
Nicht angegeben
Energieeffizienz
Zustand
Gut
CO₂-Emissionen
Nicht angegeben
Zusätzliche Optionen

Inserenten kontaktieren