Einfamilienvilla 1 Zimmer, guter Zustand, Maspalomas-Meloneras, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.200/Monat
1
35m²
1
Beschreibung
Bungalow In Campo Internacional 1 Schlafzimmer
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Bungalow mit großer Terrasse, voll ausgestattet, in International Camp 1 Schlafzimmer Verfügbar für die Wintersaison hat ein Wohnzimmer mit Schlafsofa für 2 Personen und Klimaanlage und Smart TV Speisesaal Küche Badezimmer mit Dusche und Waschmaschine. Schlafzimmer mit 2 Betten, die zusammengeschoben werden können, mit TV und Ventilator. Überdachte Veranda Auf der Terrasse ca. 45 Mts.
Terrasse mit Dusche Draußen mit Grillplatz, Chillout-Bereich und Solarium.
In der Anlage gemeinsame Gartenflächen, Spielplatz und es gibt 2 Gemeinschaftspools, eine große und eine kleine, in der Nähe der Haltestelle der öffentlichen Verkehrsmittel, wo Busse fahren den ganzen Tag, die Sie von der Anlage zu reisen rund um die Insel, und zu Fuß hat Zugang zu Pfaden und Wanderungen in der Gegend von Maspalomas führt zum Strand, ideal für Bewegung, oder einfach nur um abzuschalten.
Kapazität Max 2 Personen Haustiere erlaubt Wasser, Strom und Internet sind im Preis inbegriffen. Nicht geeignet für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (von der Straße bis zum Bungalow können Sie in einem Rollstuhl zu bekommen, aber nur, wenn Sie das Haus betreten gibt es 3 Stufen und einmal im Inneren können Sie sich in einem Rollstuhl bewegen).
Prüfen Sie die Verfügbarkeit und den Preis für weniger als 3 Monate.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen über die Immobilie veröffentlicht werden sollte als indikativ betrachtet werden, ist es vorbehaltlich möglicher Fehler und unfreiwillige Änderungen und es kann Ungenauigkeiten in den Fotos und Messungen sein.
**Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai vom Senat verabschiedet wurde und am Tag nach seiner Aufnahme in das Gesetzbuch, dem 26. Mai 2023, in Kraft tritt, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass bei Mietverträgen über Wohnraum 'die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Formalisierung des Vertrags vom Vermieter zu tragen sind'. Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge, die nicht der Nutzung als Wohnung dienen, wie z. B. für Räumlichkeiten usw., und insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter die Vermittlungsgebühren für einen Monat an die entsprechende IGIC. #ref:BUN_30