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Gebäude mit drei Stockwerken und abgelaufener Lizenz. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass nur das Erdgeschoss und der erste Stock gebaut werden dürfen. Daher ist es notwendig, den zweiten Stock abzureißen und die bebaubare Tiefe um fünf lineare Meter zu reduzieren. Derzeit beträgt die bebaubare Tiefe dreizehn Meter. Aufgrund seiner Lage zwischen zwei Straßen besteht jedoch die Möglichkeit, auf der zweiten Straße zwei Ebenen zu bauen und einen Gartenraum zwischen den beiden Gebäuden zu schaffen. Dieser Bau könnte eine bebaubare Tiefe von fünfzehn Metern haben.