Duplexapartment, guter Zustand, 90 m², Maspalomas-Meloneras, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 2.000/Monat
2
90m²
Beschreibung
ZU VERMIETEN IN PASITO BLANCO
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JETZT FÜR 11 MONATE VERFÜGBAR.
SunLife vermietet ein charmantes Haus in der prestigeträchtigen Gegend von PASITO BLANCO, einer der besten privaten Gegenden der Insel, mit 24-Stunden-Sicherheitsdienst, einem Yachthafen und einem Strand. Diese Immobilie befindet sich in einer ruhigen Wohngegend mit mehreren Swimmingpools und einfachen Parkplätzen. Das Anwesen bietet eine private Terrasse mit einem Chill-out-Bereich und Kunstrasen, ideal für einen schönen Abend. Im ersten Stock befindet sich ein sehr helles Wohnzimmer, eine voll ausgestattete Küche mit allen Geräten wie Backofen, 4-Flammen-Cerankochfeld, Mikrowelle, Geschirrspüler usw. Hauswirtschaftsraum mit Waschküche und Abstellraum sowie eine Toilette. Das Haus ist geschmackvoll eingerichtet, im zweiten Stock haben wir zwei Doppelzimmer, eines davon mit Doppelbett und Balkon, die anderen beiden Schlafzimmer haben zwei Einzelbetten, jedes Zimmer hat seinen Einbauschrank. Neben einer Klimaanlage in allen Zimmern finden wir auch ein komplettes Badezimmer.
Der Preis reicht von 2000€ inklusive Wasser und Strom bis zu einem Maximum von 100 Euro pro Monat, es beinhaltet auch Internet. Mindestmietdauer 7 Monate, maximal ein Jahr.
Nachweisbare Zahlungsfähigkeit wird verlangt, kleine Haustiere sind erlaubt.
Um die Immobilie zu reservieren, ist eine Anzahlung von einem Monat zu leisten (die innerhalb der gesetzlichen Fristen nach der Übergabe der Immobilie an den Eigentümer zurückzuzahlen ist, sofern der Zustand der Immobilie derselbe ist wie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter und dass die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind) Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai 2023 über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag nach seiner Aufnahme in das BOE am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass im Falle von Mietverträgen für Wohnraum 'die Kosten der Immobilienverwaltung und der für die Formalisierung des Vertrags ist der Vermieter verantwortlich.' Diese Regelung gilt NICHT bei Mietverträgen über eine andere Nutzung als die einer Wohnung wie Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für saisonale Mietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Gebühren der Agentur mit der entsprechenden IGIC. Die Informationen zur Immobilie unterliegen möglichen Fehlern und unbeabsichtigten Änderungen. #ref:CAS_199